Sicherheitstechnische Beratung
Unterstützung bei Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln und der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung.
Sicherheitstechnische Betreuung
Wir unterstützen Ihre Verantwortlichen dabei, Gefährdungen zu erkennen, Schutzmaßnahmen festzulegen und Arbeitsschutz im betrieblichen Alltag umzusetzen.
Betreuung anfragenBau · Energie · Industrie · Lager & Logistik · Einzelhandel · Handwerk & Montage
Unser Leistungsumfang
Unsere Sicherheitsingenieure und weiteren Fachkräfte für Arbeitssicherheit begleiten Sie bei folgenden Aufgaben. Die Auswahl und den Umfang stimmen wir vor Beginn der Betreuung mit Ihnen ab.
Unterstützung bei Arbeitsplätzen, Arbeitsverfahren, Arbeitsmitteln und der Auswahl persönlicher Schutzausrüstung.
Arbeitsbedingungen betrachten, Gefährdungen bewerten und geeignete Schutzmaßnahmen gemeinsam mit den Verantwortlichen festlegen.
Arbeitsbereiche begehen, Feststellungen dokumentieren, Maßnahmen empfehlen und die Umsetzung nachverfolgen.
Praxisnahe Unterweisungsinhalte zu Tätigkeiten und Gefährdungen vorbereiten und Beschäftigte für sicheres Verhalten sensibilisieren.
Unfallursachen untersuchen und Empfehlungen ableiten, um vergleichbare Ereignisse zu verhindern.
Verantwortliche bei der Abstimmung von Aufgaben, bei Arbeitsschutzausschusssitzungen und der strukturierten Bearbeitung offener Maßnahmen unterstützen.
Fachlicher Rahmen: § 6 Arbeitssicherheitsgesetz und die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende DGUV Vorschrift 2. Den konkreten Betreuungsumfang klären wir anhand Ihrer betrieblichen Verhältnisse.
Ergebnisse Ihrer Betreuung
Je nach vereinbartem Auftrag erhalten Sie folgende Arbeitsergebnisse:
Feststellungen und empfohlene Maßnahmen zu den betrachteten Arbeitsbereichen.
Eine strukturierte Übersicht mit Prioritäten sowie abgestimmten Zuständigkeiten und Terminen.
Beiträge zu Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungsunterlagen und Berichte über die geleistete Betreuung.
Der Ablauf
Wir klären Tätigkeiten, Standorte, Beschäftigtenzahl, vorhandene Unterlagen und den zuständigen Unfallversicherungsträger.
Wir stimmen Aufgaben, Termine und Ansprechpartner ab und erstellen ein Angebot für den vorgesehenen Umfang.
Wir beginnen mit den vereinbarten Leistungen, besprechen die Ergebnisse und verfolgen die Maßnahmen weiter.
Häufige Fragen
Wir berücksichtigen unter anderem die Tätigkeiten, Gefährdungen, Beschäftigtenzahl und betriebliche Organisation. Für die Betreuung ist die beim zuständigen Unfallversicherungsträger geltende Fassung der DGUV Vorschrift 2 maßgeblich.
Ja. Beschreiben Sie uns, ob Sie beispielsweise eine Begehung, Unterstützung bei einer Gefährdungsbeurteilung oder eine Unterweisung benötigen. Eine einzelne Leistung ersetzt nicht automatisch eine gegebenenfalls erforderliche laufende Betreuung.
Wir erstellen ein individuelles Angebot auf Grundlage der vereinbarten Aufgaben, Einsatzorte und des erforderlichen Aufwands. Für die erste Abstimmung helfen uns Angaben zu Ihrer Branche, Beschäftigtenzahl und gewünschten Unterstützung.
Vorhandene Gefährdungsbeurteilungen, frühere Begehungsberichte und offene Maßnahmenlisten geben einen ersten Überblick. Welche Unterlagen wir konkret benötigen, klären wir gemeinsam.
Ihre Anfrage
Diese Angaben helfen uns, Ihre Anfrage einzuordnen: